Die Praxisinformation zur ambulanten Diagnostik und Behandlung von MRSA-Patienten

10.08.2017 – Die Praxisinformation zur ambulanten Diagnostik und Behandlung von MRSA-Patienten wurde aktualisiert. Neu ist, dass der Kreis der Risikopatienten erweitert wurde.

Da immer mehr Patienten von dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) betroffen sind, ist die Diagnostik und Behandlung dieser resistenten Keime im ambulanten Bereich von großer Bedeutung. Damit Vertragsärzte bei Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt einen MRSA-Status erheben und bei Bestätigung des Verdachts eine Sanierungsbehandlung durchführen können, müssen bestimmte Risikofaktoren vorliegen.

Definition des MRSA-Risikopatienten angepasst

Diese Risikofaktoren wurden nun erweitert und die Definition des MRSA-Risikopatienten im Einheitlichen Bewertungsmaßstab entsprechend angepasst. Danach kann seit 1. Juli nun auch bei Patienten, die nicht mehrere Risikokriterien erfüllen, ein MRSA-Status erhoben werden und bei MRSA-Besiedlung eine Sanierungsbehandlung durch Vertragsärzte erfolgen.

Ärzte benötigen KV-Genehmigung

Die Praxisinformation der KBV fasst zusammen, welche Patienten nun ambulant untersucht und behandelt werden können. Sie enthält außerdem Hinweise zur Sanierungsbehandlung und listet auf, welche Qualitätsanforderungen Ärzte erfüllen müssen.

Für die Durchführung und Abrechnung von MRSA-Leistungen benötigen Ärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. In der Praxisinformation erfahren sie, welche Möglichkeiten der Fortbildung es gibt. Die Voraussetzungen für eine MRSA-Zertifizierung sind in einer Qualitätssicherungsvereinbarung festgehalten.

  Link zum Artikel